Fachwörterbuch für Immobilien
Wohnrecht
Rechte zur Nutzung von Wohnungen oder
von zu Wohnzwecken geeigneten Räumen
Eine Legaldefinition gibt es hierfür in Deutschland nicht.
Lediglich im ABGB (allgemeines bürgerliches Gesetzbuch [von Österreich]) welches 1812 in Kraft getreten ist. Es ist auch heute noch die wichtigste geltende Zusammenfassung des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
Wohnrechte (in Deutschland) können wie folgt untergliedert werden:
· Mietvertrag |
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· (Wohnungs-) Leihe |
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· (Wohnungs-) Dienstbarkeit |
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· Wohnungsrecht |
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· Nießbrauch |
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· Dauerwohnrecht |
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· (Wohnungs-) Reallast |
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